Kontaktdaten
Oberstufenzentrum Uckermark
Brüssower Allee 97
17291 Prenzlau
Tel.: 03984 8656310
Mail:
Abgangszeugnis
Ein Abgangszeugnis erhält jeder Schüler/jede Schülerin , der/die den besuchten Bildungsgang ohne Abschluss verlässt.
Abschlusszeugnis
Abschlusszeugnisse werden für 10 Jahre an der Schule aufbewahrt, die das Zeugnis ausgestellt hat. Danach wird das Zeugnis für 30 Jahre in dem für die Schule zuständigen Schulamt archiviert.
Abteilungsleiter
Abteilungsleiter/-innen sind Mitglieder der Schulleitung eines Oberstufenzentrums.
Ausbildungsvergütung
Begabtenförderung
Bei hervorragenden Ergebnissen während der Berufsausbildung, zu deren Abschluss oder bei besonderen Erfolgen in überregionalen Leistungswettbewerben können z.B. von der zuständigen Stelle Stipendien zur Förderung ausgereicht werden.
Berufsschulpflicht
Die Berufsschulpflicht ist im §39 Absatz 2 des Schulgesetzes verankert und verpflichtet jeden, der vor dem Ende des 21. Lebensjahres eine Berufsausbildung beginnt, bis zum Ende des Ausbildungsverhältnisses zum Besuch der Berufsschule.
Blockunterricht
Blockunterricht bedeutet, dass die theoretische Beschulung und die praktische Ausbildung wochenweise stattfinden. In der Regel heißt das, eine Woche in der Schule, zwei Wochen in der Praxis. Aber es gibt auch andere Möglichkeiten der Blockung. Genaueres erfahren Sie in den einzelnen Abteilungen.
duale Berufsausbildung
Die duale Berufsausbildung ist die klassische Ausbildung, um einen staatlich anerkannten Berufabschluss zu erreichen. Dabei findet die Ausbildung an zwei Lernorten statt. Die theoretische Ausbildung erfolgt am Oberstufenzentrum, die praktische in einem Ausbildungsbetrieb. Zwischen dem Auszubildenden und dem Ausbildungsbetrieb wird ein Vertrag abgeschlossen, der die Berufsausbildung regelt. Die zuständigen Stellen IHK, HWKund LVLF überwachen die Berufsausbildung. Die Berufsausbildung endet mit einer Prüfung vor der zuständigen Stelle. Das Oberstufenzentrum erteilt bei erfolgreichem Abschluss des schulischen Teils der Ausbildung ein Abschlusszeugnis.
Ergänzungsunterricht
Der Ergänzungsunterricht findet nur im Bildungsgang zur Vertiefung der Allgemeinbildung und Berufsvorbereitung oder Berufsorientierung Deutsch und Mathematik statt. Er dient dem Erwerb eines der Sekundarstufe I gleichgestellten Abschlusses der Berufsbildungsreife. Wer am Ergänzungsunterricht teilnehmen möchte, muss einen Eignungstest mit mindestens ausreichenden Leistungen bestehen. Zum Ende des Schuljahres wird in diesen Fächern jeweils eine Abschlussarbeit geschrieben. Wer mindestens ausreichende Leistungen erreicht, erwirbt die Berufsbildungsreife.
HWK
Die Handwerkskammer ist die zuständige Stelle für die Ausbildungsberufe des gewerblichen Bereiches . Sie überwacht hier die Berufsausbildung und nimmt die Abschlussprüfung ab.
IHK
Die Industrie- und Handelskammer ist die zuständige Stelle für die Ausbildungsberufe in der Gastronomie,.... Sie überwacht hier die Berufsausbildung und nimmt die Abschlussprüfung ab.
Klassenkonferenz
Die Klassenkonferenz ist eines der Mitwirkungsgremien der Schule. Sie setzt sich aus allen in der Klasse unterrichtenden Lehrern zusammen und entscheidet über Leistungsbewertung, Klassenarbeiten u.a.
Klassensprecher
Der Klassensprecher/die -sprecherin ist der/ die Vertreter/-in der Schüler/-innen einer Klasse. Klassensprecher/-innen gehören zu den Mitwirkungsgremien der Schule.
Konferenz der Lehrkräfte
Die Konferenz der Lehrkräfte ist eines der Mitwirkungsgremien der Schule. Zu ihr gehören alle Lehrer des Oberstufenzentrums. Durch die besondere Struktur des Oberstufenzentrums gibt es zusätzlich noch Konferenzen der Lehrkräfte einer jeden Abteilung.
kooperatives Modell
Das Kooperative Modell ist eine vollzeitschulische Ausbildung, um einen staatlich anerkannten beruflichen Abschluss zu erreichen. Statt einer Ausbildungsvergütung wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Die praktische Ausbildung erfolgt bei einem freien Träger und in betrieblichen Praktikumsstätten.Die Ausbildung ist der dualen Berufsausbildung angeglichen.
Lernfelder
Lernfelder sind Unterrichtseinheiten bzw. Handlungsfelder, die sich aus den beruflichen Anforderungen eines Ausbildungsberufes ergeben. Sie haben aus den früheren Unterrichtsfächern gebildet. Im Schnitt hat man vier - fünf Lernfelder pro Ausbildungsjahr. Sie sind in jedem Beruf nummeriert und bilden einen speziellen Handlungsbereich aus der Berufspraxis ab. Sie sind im Stundenplan z.B. mit LF 1 gekennzeichnet.
LVLF
Das Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirschaft und Flurneuordnung ist die zuständige Stelle für die Ausbildungsberufe in der Haus- und Landwirtschaft. Sie überwacht hier die Berufsausbildung und nimmt die Abschlussprüfung ab.
Mitwirkungsgremien
Zu den Mitwirkungsgremien zählen Schüler-, Eltern- und Lehrervertretungen, die dem demokratischen Verständnis über die Mitwirkung beim schulischen Alltag dienen.
Orientierungsphase
Probezeit
In vielen Bildungsgängen des Oberstufenzentrums gibt es eine Probezeit, in der der Schüler/die Schülerin nachweist, ob er/sie für den Ausbildungsgang geeignet ist. Die Probezeit kann maximal bis zu einem halben Jahr dauern. Die Probezeit während einer dualen Ausbildung fällt nicht in die Zuständigkeit des Oberstufenzentrums.
Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist ein demokratisches Mitwirkungsgremium der Schule. Sie setzt sich aus den Lehrer-, Schüler- und Elternvertretern der Abteilungen zusammen und entscheidet über die wichtigsten Angelegenheiten der Schule.
Tagesbeschulung
Teilzeitunterricht
Unterricht in Fächern
vollzeitschulisch
Vorzeitiges Auslernen
Ein Schüler/eine Schülerin, der/die sich in der dualen Brufsausbildung befindet, kann auf Antrag (muss mit dem Ausbildungsbetrieb geregelt werden) bei einem Notendurchschnitt besser als 2,5 die Ausbildung vorzeitig beenden. Aufgabe der Schule ist es, den entsprechenden Notendurchschnitt zu bestätigen.
Zertifzierung von Fremdsprachenkenntnissen
Zulassung zur Prüfung
Die Schule entscheidet bei einer Reihe von Bildungsgängen über die Zulassung zur Prüfung. Nähere Informationen findet man bei den entsprechenden Bildungsgängen.
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