Kontaktdaten
Oberstufenzentrum Uckermark
Brüssower Allee 97
17291 Prenzlau
Tel.: 03984 8656310
Mail:
Bildungsgang zur Vermittlung des schulischen Teils einer Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung (duale Berufsausbildung)
Aufnahmevoraussetzung
Diesen Bildungsgang können Sie besuchen, wenn Sie einen Berufsausbildungsvertrag mit einem Betrieb oder einem freien Träger abgeschlossen haben. Der Betrieb meldet Sie an unserem Oberstufenzentrum an.
Sie können sich für diesen Bildungsgang nicht direkt an unserem Oberstufenzentrum bewerben.
Ziel
Dieser Bildungsgang stellt den schulische Teil der dualen Berufsausbildung dar. Er leistet einen Beitrag zur Vermittlung einer Berufsfähigkeit, entwickelt berufliche Flexiblität, weckt die Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung und fördert die Fähigkeit und Bereitschaft zu verantwortungsbewußtem Handeln.
Dauer
Je nach Ausbildungsberuf dauert die Ausbildung zwischen 2 und 3 1/2 Jahre. Genaueres erfahren Sie bei den einzelnen Ausbildungsberufen.
Unterrichtsorganisation
Je nach Ausbildungsberuf findet Teilzeit- oder Blockunterricht statt. Im Teilzeitunterricht haben Sie wöchentlich zwei Tage Unterricht in der Schule und drei Tage Ausbildung im Betrieb. Bei der Blockbeschulung haben Sie 1 oder 2 Wochen Unterricht in der Schule und danach 2 oder 4 Wochen Ausbildung im Betrieb. Während der schulischen Ferien findet die Ausbildung im Betrieb statt. Genaueres erfahren Sie bei den einzelnen Ausbildungsberufen.
Prüfungen
Zwischen- und Abschlussprüfungen werden vor der jeweils zuständigen Stelle abgelegt. Besonders für die schriftlichen Püfungen spielen die in der schulischen Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen eine bedeutende Rolle.
gesetzliche Grundlagen
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Bildungsgang zur Vertiefung der Allgemeinbildung und Berufsorientierung oder Berufsvorbereitung
Aufnahmevoraussetzungen
In diesen Bildungsgang wird aufgenommen, wer über die Agentur für Arbeit an einen freien Träger vermittelt wurde und von diesem für den Bildungsgang angemeldet wird.
Sie können sich für diesen Bildungsgang nicht direkt an unserem Oberstufenzentrum bewerben.
Ziel
Neben grundlegenden allgemein bildenden werden auch berufsorientierende und berufsvorbereitende Bildungsinhalte vermittelt. Alle Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss der Sekundarstufe I haben die Möglichkeit, durch Belegung des Ergänzungsunterrichts die Berufsbildungsreife zu erwerben.
Dauer
1 Schuljahr
Unterrichtsorganisation
An zwei Tagen findet der Unterricht in der Schule statt. Bei Belegung des Ergänzungsunterrichts mit jeweils 8 Unterrichtsstunden ansonsten jeweils 6. An den restlichen 3 Tagen und in den schulischen Ferien findet die praktische Ausbildung beim Träger statt.
Prüfungen
Es finden keine Prüfungen statt.
gesetzliche Grundlagen
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Bildungsgang der Berufsfachschule zum Erwerb beruflicher Grundbildung und von gleichgestellten Abschlüssen der Sekundarstufe I
Aufnahmevoraussetzung
Aufgenommen werden berufsschulpflichtige Schülerinnen und Schüler des Landes Brandenburg, die keinen Bildungsgang der Berufsschule und auch keinen vollzeitschulischen weiterführenden Bildungsgang besuchen. Die Aufnahme ist auch, je nach Maßgabe freier Plätze, im Verlaufe des Schuljahres möglich.
Die Anmeldung für diesen Bildungsgang erfolgt jeweils am ersten Tag des neuen Schuljahres direkt im Oberstufenzentrum . Die genauen Orte werden kurzfrstig bekannt gegegeben. Bitte beachten Sie auch die Pressemitteilungen.
Ziel
Dauer
1 Schuljahr
Unterrichtsorganisation
In der Orientierungsphase (ca. 8 Wochen) werden 12 Wochenstunden, in der Regel an 2 Tagen in der Woche, danach 30 Wochenstunden erteilt.
Prüfungen
Es finden keine Prüfungen statt.
gesetzliche Grundlagen
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Bildungsgang der Berufsfachschule zum Erwerb eines Berufsabschlusses nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung (kooperatives Modell)
Aufnahmevoraussetzung
Aufgenommen werden berufsschulpflichtige Schülerinnen und Schüler des Landes Brandenburg, die keinen Bildungsgang der Berufsschule und auch keinen vollzeitschulischen weiterführenden Bildungsgang besuchen. Wer das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet und bisher keine berufliche Erstausbildung abgeschlossen hat, kann nach Maßgabe freier Plätze in den Bildungsgang aufgenommen werden.
Sie können sich für diesen Bildungsgang direkt an unserem Oberstufenzentrum bewerben.
Ziel
Zusätzlich können gleichgestellte Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden.
Dauer
2 bis 3 Jahre
Genaueres erfahren Sie bei dem jeweiligen Ausbildungsberuf.
Probezeit
3 Monate
Unterrichtsorganisation
Dieser Bildungsgang beginnt ca. 8 Wochen nach Schuljahresbeginn. Bis dahin erfolgt der Unterricht in der Orientierungsphase am Oberstufenzentrum. Danach findet Blockunterricht statt. Im Rahmen der fachpraktischen Ausbildung erfolgt auch eine betriebspraktische Ausbildung.. Diese liegt teilweise in den Schulferien.
Prüfungen
In einigen Berufen findet eine schulinterne Zwischenprüfung statt. Genaueres erfahren Sie bei dem jeweiligen Ausbildungsberuf. Die Abschlussprüfung findet vor der jeweiligen zuständigen Stelle statt. Zugelassen zur Abschlussprüfung wird, wer auf dem Zeugnis des vorletzten Schulhalbjahres mindestens ausreichende Leistungen erzielt und die fachpraktische Ausbildung erfolgreich besucht hat.
gesetzliche Grundlagen
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Bildungsgang der Berufsfachschule Soziales
Aufnahmevoraussetzungen
Für die Aufnahme ins 1. Schuljahr muss die erweiterte Berufsbildungsreife oder ein anderer gleichwertiger Abschluss vorliegen. Für die Aufnahme ins 2. Schuljahr ist die Fachhochschulreife, die allgemeine Hochschulreife oder ein anderer gleichwertiger Abschluss erforderlich.
Sie können sich für diesen Bildungsgang direkt an unserem Oberstufenzentrum bewerben.
Ziel
Dauer
2 Jahre (1 Jahr bei entsprechender Eingangsvoraussetzung)
Probezeit
1 Schulhalbjahr
Unterrichtsorganisation
vollzeitschulisch
Prüfungen
schriftliche und mündliche Abschlussprüfung
gesetzliche Grundlagen
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Bildungsgang der Berufsfachschule zur Erlangung eines Berufsabschlusses nach Landesrecht
Aufnahmevoraussetzung
Fachoberschulreife oder anderer gleichwertiger Abschluss
Sie können sich für diesen Bildungsgang direkt an unserem Oberstufenzentrum bewerben.
Ziel
Erlangung eines Berufsabschlusses nach Landesrecht
Dauer
2 Schuljahre
Probezeit
1 Schulhalbjahr
Unterrichtsorganisation
vollzeitschulisch
Prüfungen
komplexe Abschlussprüfung
gesetzliche Grundlagen
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Bildungsgänge der Fachoberschule
Aufnahmevoraussetzungen
zweijähriger Bildungsgang
einjähriger Bildungsgang
Sie können sich für diesen Bildungsgang direkt an unserem Oberstufenzentrum bewerben.
Ziel
Dauer
je nach Eingangsvoraussetzungen 1 oder 2 Jahre
Probezeit
1 Schulhalbjahr
Unterrichtsorganisation
vollzeitschulisch
Prüfungen
Fachhochschulreifeprüfung
gesetzliche Grundlagen
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Bildungsgänge für Sozialwesen in der Fachschule
Aufnahmevoraussetzungen
1. Fachoberschulreife oder eine gleichwertige Schulbildung und
2. Fachhochschulreife oder allgemeine Hochschulreife und eine für die Fachrichtung förderliche Tätigkeit
Sie können sich für diesen Bildungsgang direkt an unserem Oberstufenzentrum bewerben.
Ziel
Dauer
3 Jahre
Probezeit
1 Schulhalbjahr
Unterrichtsorganisation
vollzeitschulisch
Prüfungen
schriftliche und mündliche Abschlussprüfung
gesetzliche Grundlagen
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Bildungsgang der gymnasialen Oberstufe
Aufnahmevoraussetzungen
Sie können sich für diesen Bildungsgang direkt an unserem Oberstufenzentrum bewerben.
Ziel
Erwerb der allgemeinen Hochschulreife
Dauer
3 Jahre
Probezeit
keine
Unterrichtsorganisation
vollzeitschulisch
Prüfungen
schriftliche und mündliche Abiturprüfungen
gesetzliche Grundlagen
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